DIGITALE RECHNUNG
Nur noch wenige Schritte trennen Sie von der Zukunft:
Eine elektronische Rechnung kann natürlich nicht handschriftlich unterschrieben werden, so wie es gesetzlich von Steuerberatern gefordert wird. Allerdings kann der Rechnungsempfänger auf dieses Unterschriftserfordernis verzichten.
In der hier zum Download bereitgestellten Vereinbarung wird alles Notwendige geregelt:
Vereinbarung über den Unterschriftsverzicht auf Rechnungen
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