DIGITALE RECHNUNG

Nur noch wenige Schritte trennen Sie von der Zukunft:
Eine elektronische Rechnung kann natürlich nicht handschriftlich unterschrieben werden, so wie es gesetzlich von Steuerberatern gefordert wird. Allerdings kann der Rechnungsempfänger auf dieses Unterschriftserfordernis verzichten.
In der hier zum Download bereitgestellten Vereinbarung wird alles Notwendige geregelt:
Mit der Erklärung des Unterschriftverzichtes sind keinerlei weiteren Einschränkungen für Sie als Rechnungsempfänger verbunden.
Also, Vereinbarung ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden – fertig.
Schon erhalten Sie Ihre nächste Gebührenrechnung auf elektronischem Weg.

Gerne beraten wir Sie auch bei der weiteren Digitalisierung Ihrer Buchhaltungen: