DIGITALE RECHNUNG

Die Zukunft hat begonnen!
Italien, Rumänien und Polen haben es vorgemacht. Frankreich steht in den Startlöchern und auch in Deutschland soll die eRechnung eingeführt werden.
Bereits jetzt laufen die Vorbereitungen des Gesetzgebers, dass ab 01.01.2025 Rechnungen zwischen Unternehmern (Business to Business kurz: B2B) verpflichtend als eRechnung erteilt werden müssen!
Aktuell gilt noch folgendes:
Eine elektronische Rechnung kann natürlich nicht handschriftlich unterschrieben werden, so wie es gesetzlich von Steuerberatern gefordert wird. Allerdings kann der Rechnungsempfänger auf dieses Unterschriftserfordernis verzichten.
In der hier zum Download bereitgestellten Vereinbarung wird alles Notwendige geregelt:
Mit der Erklärung des Unterschriftverzichtes sind keinerlei weiteren Einschränkungen für Sie als Rechnungsempfänger verbunden.
Also, Vereinbarung ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden – fertig.
Schon erhalten Sie Ihre nächste Gebührenrechnung auf elektronischem Weg.

Gerne beraten wir Sie auch bei der weiteren Digitalisierung Ihrer Buchhaltungen: