Jahresabschlüsse

bilden das Fundament der administrativen Pflichten jeden Unternehmers. Hier wird der wirtschaftliche Erfolg nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Hier liegen Chancen auf die Gestaltung des Erfolges.

Gewinnermittlung

Die Möglichkeit zur Aufstellung einer Gewinnermittlung sollte grundsätzlich der Vereinfachung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für kleinere Unternehmen dienen. Allerdings müssen hierzu verschiedene Buchungsregeln peinlich genau eingehalten werden, um fehlerhafte Wertermittlungen zur vermeiden.

Bilanz und GuV

Als Ergebnis der doppelten Buchführung wird zum Ende des Wirtschaftsjahres eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Neben der Vermögenslage wird gleichzeitig auch die Ertragslage dargestellt. In einigen Fällen wird der Jahresabschluss auch durch einen Anhang oder einen Lagebericht vervollständigt.

Gleichzeitig

ist der Jahresabschluss auch Plattform für viele weitere Anwendungen. Zukunftsplanungen können auf dieser Grundlage durchgeführt, Entscheidungen über die Aufnahme von Krediten oder Investitionen können hiernach getroffen werden.

Selbstverständlich

können alle bei uns erstellten Jahresabschlüsse in allen gängigen Datenaustauschformaten an die Finanzverwaltung, den Bundesanzeiger oder die Kreditistitute auf gesicherten Kanälen übermittelt werden.

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