MIt den Steuererklärungen erfolgt die Deklaration der Bemessungsgrundlagen einer Steuer an die Finanzverwaltung. Alle sachlichen und fachlichen Besonderheiten des Einzelfalls werden in den Steuererklärungen zentralisiert.

Weiterhin bestehen im allgemeinen die Möglichkeiten verschiedene Anträge zu stellen.

Die eigentliche Ermittlung der für die Besteuerung relevanten Beträge geschieht üblicherweise nicht im Rahmen der Steuererklärungsvordrucke. Hierzu bedarf es verschiedener gesonderter Nebenrechnungen.

Die Finanzverwaltung verlangt inzwischen in vielen Bereichen verpflichtend, dass Steuererklärungen auf elektronischen Weg übermittelt werden.

Zu den regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen gehören insbesondere die Erklärungen zur:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • (gesonderte und einheitliche) Gewinnfeststellung

Die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen kann auch aufgrund eines Anlasses bestehen. Hierunter zählen insbesondere:

  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Grundbesitzbewertung