01.01.2025 -endlich ist es soweit! – Kassenmeldung

Bereits im Jahr 2020 wurde durch den Gesetzgeber festgelegt, dass die eingesetzten elektronischen Kassensysteme gewisse technische Eigenschaften erfüllen müssen. Gleichzeitig wurde gesetzlich verankert, dass für den Einsatz der Kassensysteme eine Meldepflicht besteht. Die Meldung hat nach vorgeschriebenen Datensatz auf elektronischem Weg zu erfolgen.

Bislang waren die Meldungen nicht möglich, da der erforderliche technische Rahmen nicht durch die Finanzverwaltung bereitgestellt worden war. Seit dem 01.01.2025 besteht nunmehr diese Möglichkeit.

Die Kassenregistrierung kann nunmehr über das Internetportal ELSTER der Finanzverwaltung vorgenommen werden. Eine ausführliche Anleitung findet sich hier.

Derzeit bestehen folgende Meldefristen:

  • Bestandssysteme sind bis zum 31.07.2025 zu melden.
  • Neusysteme sind innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme zu melden.
  • Ebenso ist die Außerbetriebnahme ebenfalls innerhalb eines Monats zu melden.
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