Schlussspurt bis 15.06.2022!!!

Nicht nur in den Medien scheint die Corona Pandemie auf dem Rückzug.

Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen werden nur noch sporadisch aufrecht erhalten. Somit sind auch weitgehend die wirtschaftshemmenden Einschränkungen bei den Unternehmen weggefallen.

Das hat auch Auswirkungen auf die Unterstützungsmaßnahmen des Bundes.

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe der derzeit vierten und letzten Phase sowie für die Neustarthilfe 2022 endet mit dem 15.06.2022.

Beide Hilfen können für das erste Quartal 2022  beantragt werden. Eine Ausweitung der Hilfen auf das zweite Quartal 2022 wird nur dann gewährt, wenn ausführlich begründet werden kann, dass die Umsatzrückgänge im zweiten Quartal ausdrücklich durch Corona verursacht wurden, obwohl keine einschränkenden Schutzmaßnahmen zu beachten waren.