Seit Beginn der Coronakrise hat die Bundesregierung mit einer Fülle von Hilfsprogrammen Unternehmen und Wirtschaft gestützt.
Soeben sind die Antragsfristen für die Hilfsprogramme der zweiten Jahreshälfte 2021 ausgelaufen. Schon stehen die Fortsetzungsprogramme für das erste Quartal 2022 an. Neben der Überbrückungshilfe IV kann auch die Neustarthilfe 2022 beantragt werden.
Die Frist zur Beantragung der Hilfen läuft zum 30. April 2022 ab.
Soeben wurde die Antragsfrist der Überbrückungshilfe IV bis zum Juni 2022 verlängert. Zu beachten ist, dass die Frist zur Abgabe der Neustarthilfe 2022 (noch) nicht verlängert worden ist!