Im Rahmen einer Kassennovelle hatten die Unternehmer in der Vergangenheit Ihre jeweils verwendeten Systeme zur Aufzeichnung und Abrechnung von Bargeld strengen gesetzlichen Vorschriften zu unterwerfen.
Nicht selten mussten hierbei vorhandenen Systeme und Geräte durch zukunftsfähige Technik ersetzt werden. Neue Systeme mussten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein, die Manipulationen im Bargeldbereich verhindern soll.
Bereits seit 2020 besteht die Verpflichtung, elektronische Kassensysteme bei der Finanzverwaltung über ein gesondertes Internetportal an- und abzumelden. Bislang hatte die Finanzverwaltung das erforderliche Onlineportal nicht eingerichtet. Der gesetzlichen Verpflichtung konnte bisher nicht nachgekommen werden.
Ab dem 01. Januar 2025 sollen nun Meldungen über das Elster-Portal der Finanzverwaltung möglich sein.
Für bestehende Systeme besteht eine Meldefrist von sieben Monaten bis zum 31. Juli 2025
Neusysteme sind innerhalb eines Monats zu melden.