DIe Aufzeichnung von Bargeldvorgängen ist bei Betriebsprüfungen ein Dauerbrenner, der nicht selten von allen Beteiligten mit hohem Emotionsgrad besetzt ist. Hängen doch oft Wohl und Weh einer Betriebsprüfung von der formalen Einhaltung aller Spielregeln ab.
Um die Informationen weiter zu präzisieren, hat das Landesamt für Steuern jeweils ein Merkblatt zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung mit und ohne Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems bereitgestellt.
Um Nachteilen bei Betriebsprüfungen aus dem Wege zu gehen, ist es geboten den dortigen Vorgaben zu folgen. Jede abweichende Individualinterpretation birgt unkalkulierbare Risiken mit nicht absehbaren Folgen.