Die notwendigen Schutzmaßnahmen zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus richten derzeit verheerenden wirtschaftlichen Schaden an. Viele Unternehmen fühlen sich durch den Wegfall der Umsätze und das Fortlaufen der Kosten an ihre Grenzen gebracht.
Die wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen gliedern sich derzeit wie folgt:
- Maßnahmen zu Kostenreduzierung
Verminderung der Personalkosten durch Einführung eines vereinfachten Kurzarbeitergeldes (KUG)
Aussetzung der Säumniszuschläge des Finanzamtes
- Maßnahmen zur Verschiebung der Liquidität
Stundung anstehender Steuerzahlungen
Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen
- Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätserhöhung
Schadenersatz bei behördlich angeordneter Quarantäne
Einmalzahlung für kleine Unternehmen (in Vorbereitung)
Öffnung der ergänzenden Grundsicherung (in Vorbereitung)
- Maßnahmen zur vereinfachten Kapitalbeschaffung über Förderkredite
Programme der NBANK (in Vorbereitung)
Programme der KFW (in Vorbreitung)