Corona – 7% für Speis, nicht für Trank

Unstreitig wurde die Gastronomiebranche durch die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders hart getroffen.

Um diesen Umstand zu würdigen, hat die Bundesregierung aktuell beschlossen, das Steuerrecht an die Gegebenheiten anzupassen. Die Umsatzsteuer auf Speisenumsätze soll, befristet auf ein Jahr, auf 7% abgesenkt werden. Die Bundesregierung verspricht sich hiervon ein Subventionspaket in Höhe von 4 Mrd. Euro.

So gilt zukünftig: Egal ob der Gast die Speisen im Restaurant verzehrt oder mit nach Hause nimmt, der Umsatz unterliegt dann nur zu sieben Prozent der Umsatzsteuer.

Gemäß Beschlusspapier soll der Umsatzsteuersatz für den Getränkeverkauf unverändert bei 19% bleiben.

Die Regelung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021.