Zur Kompensation der wirtschaftlichen Folgen aus den erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden verschiedene Soforthilfeprogramme auf Gemeinde und Länderebene aufgelegt, die aktuell in einem Soforthilfeprogramm des Bundes mündeten.
Als Ziel wurde verfolgt, die unmittelbare monetäre Bedrängnis abzufedern, die den Unternehmen aus den Folgen des Lockdown erwachsen sind.
Als Soforthilfe wird dem Unternehmen ein Betrag von bis zu maximal 25.000 EUR einmalig zur Verfügung gestellt. Bei antragsgemäßer Verwendung ist der Betrag nicht rückzahlbar.
Das Programm war von vornherein befristet bis zum 31.05.2020. Angesichts der aktuellen Lockerungen auf dem Weg zum Lockup und nach Auskunft der NBank wird diese Frist nicht verlängert werden. Unternehmen, die ggf. von der (wirtschaftlichen) zweiten Corona-Welle bedroht werden, sollten sich also sputen.
Für die Gewährung der Soforthilfe gilt der Antragseingang bei den Förderbanken.