Fristverlängerung für Rückzahlungen

In Niedersachsen schlagen die Wogen hoch. Die NBank hatte Empfänger der Corona Soforthilfen angeschrieben und dazu aufgefordert die Antragsvoraussetzungen zum Erhalt der Billigkeitsleistung nach den tatsächlichen Verhältnissen erneut zu prüfen. Falls rückwirkend betrachtet die Voraussetzungen zur Beantragung nicht vorgelegen haben, ist die erhaltene Hilfe ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Die Fristen hierzu waren eng gesteckt. Für die Prüfung und Rückmeldung an die NBank betrug die Frist in der Regel weniger als ein Monat. Die Frist endete am 17. Dezember 2021.

Die Rückzahlung sollte bis zum 28. Februar 2022 erfolgen. Dieser Anspruch trifft einige Unternehmen mitten in der vierten Corona-Welle hart. Durch die Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen kommt es in einigen Fällen zu Lockdown-ähnlichen Zuständen. Erneut ist die wirtschaftliche Lage in einigen Unternehmenszweigen angespannt.

Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachen die Rückzahlungsverpflichtung um acht Monate bis zum 31. Oktober 2022 verlängert.

Rückzahlungsverpflichteten Unternehmen empfehlen wir, im eigenen Vermögen ab sofort Rücklagen zu bilden oder direkt eine Ratenzahlung an die NBank aufzunehmen.