Brexit und was dann?

Der tatsächliche Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union rückt immer näher.

Das birgt auch unmittelbare Probleme für Unternehmen, die einst eine vermeindlich preisgünstige Kapitalgesellschaft in Form einer britischen Limited (Ltd.) gegründet haben.

Es scheint sich die einfache Formel zu ergeben, dass sich nur der auf europäische Rechtsprechung berufen kann, dessen Unternehmen auch in Europa gegründet ist. Solange die Fragen der Niederlassungsfreiheit nach dem Brexit nicht abschließend geklärt sind, besteht für jede Ltd. die Gefahr in Deutschland das Attribut der Kapitalgesellschaft zu verlieren.  Das würde aber die Haftungsverpflichtungen des Unternehmens vollkommen auf den Kopf stellen, da ohne den schützenden Mantel einer Kapitalgesellschaft die Gesellschafter in vollem Umfang persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften.

Es scheint bereits jetzt für alle Betreiber von Ltd.´s angeraten Strategien zu entwickeln, wie man den unternehmerischen Status Quo erhalten kann.

 

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