PKW-Überlassung an Minijobber

Häufig wird die Frage an uns herangetragen, ob nicht dem als Minijobber im Unternehmen beschäftigten Ehegatten ein Pkw überlassen werden können anstatt die Leistung im Zahlwege zu entgelten.

Bei Verträgen, die mit steuerlicher Wirkung unter Angehörigen geschlossen werden, verlangt die Steuergesetzgebung stets einen höheren Dokumentationsgrad als bei Verträgen unter fremden Dritten.  Das gilt auch für die Überlassung eines dienstlichen Pkw zur privaten Nutzung.

Jüngst wurde durch ein Finanzgericht in einer Einzelfallentscheidung bestätigt, dass diese Vorgehensweise grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings wurden in die Urteilsfindung des Finanzgerichtes einbezogen, in welchem Umfang das Fahrzeug tatsächlich im Rahmen der geringfügigen Tätigkeit dienstlich genutzt wurde, welche Tätigkeiten der Ehegatte insgesamt innerhalb des Unternehmens ausübte und in welchem Werterahmen sich der Pkw befindet.

Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Köln wurde Revision eingelegt, so dass die die Entscheidung durch den Bundesfinanzhof mit Spannung erwartet wird.