Corona – Gnadenfrist zur Überbrückungshilfe

Nachdem die Antragsfrist zur ersten Phase der Überbrückungshilfe bereits auf den 30. September verlängert worden war, wurde die Frist nun nochmals ausgedehnt.

Die zunehmende Frequenz von Anträgen in letzter Minute haben im Online-Antragsportal erhebliche Serverlasten erzeugt. Das führte bei der Stellung  der Anträge zu teils erheblichen Verzögerungen. Um diesem Stau zu begegnen, wurde die ausschließende Antragsfrist verlängert bis zum 09. Oktober 2020!