Corona – Feuer frei!

Endlich können auch die niedersächsischen Unternehmer, die in Folge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, Soforthilfe bei der NBank anfordern. Die NBank hat nunmehr das Verfahren geändert. Das rein digitale Konzept wurde aufgegeben und gegen einen pdf-Transfer ausgetauscht.

Um eine möglichst schnelle Bearbeitung des Antrages zu erreichen, empfiehlt es sich penibel den Anleitungen auf den Webseiten der NBank zu folgen.

Zuerst werden die üblichen persönlichen Daten sowie einige betriebswirtschaftliche Grundgrößen abgefragt. Unternehmer, die Ihr unternehmerisches Ergebnis durch eine Gewinnermittlung errechnen, geben bitte bei der Bilanzsumme eine „0“ ein. Die Ermittlung der Beschäftigtenzahl aus den Jahresarbeitseinheiten (JAE) wird für einige Antragsteller ein wenig ungewohnt sein. Solounternehmer habe es leicht, die brauchen hier jeweils nur eine „1“ einzutragen.

Der Grund für den Förderbedarf wird dem Grunde nach bereits im Anleitungstext vorweggenommen.

Goldgräber, die den Zuschuss ohne größere Not beantragen, könnten beim leichtfertigen Ausfüllen des Punktes 4 nach dem Ende der Pandemie und einer wiedererstarkten Wirtschaft möglicherweise Schiffbruch erleiden. Die NBank stellt rückwirkende Prüfungen in Aussicht, die ggf sogar sanktionsbehaftet sind. So wie wir das nach heutigem Stand beurteilen können, ergeben sich aus diesem Bereich auch einige bisher ungeklärte rechtliche Fragen (insbesondere, was das verfügbare liquide Vermögen angeht). Diese werden sicher erst in der Zukunft abschließend geklärt werden können.

Mit der Deminimis-Erklärung ist dann zu erklären ob und ggf. welche Fördermittel das Unternehmen durch die NBank in der Vergangenheit erhalten hat.