Corona – Wer zuerst kommt…

Die Schutzmassnahmen zur Verlangsamung der Corona-Pandemie treffen die Wirtschaft hart. Kaum ein Unternehmen, dass nicht betroffen ist. In vielen Unternehmen wird derzeit dringend Liquidität benötigt, um den weiterhin bestehenden Verpflichtungen nachkommen zu können.

Die Mittelbeantragung kann in der Regel nur durch den Unternehmer selbst erfolgen. Wir unterstützen unsere Mandanten selbstverständlich mit den erforderlichen Unterlagen wie BWA, Gewinnermittlungen und Jahresabschlüssen.

Über die Homepage der NBank (www.nbnk.de) kann man sich bereits jetzt für die geplanten Förderprogramme vormerken lassen. Folgen Sie bitte dem Link zum Coronavirus. Die Antragstellung ist dann ab dem 25.03.2020 möglich.

Alternativen soll auch die kfw bereithalten. Zum Zeitpunkt dieses Postings war allerdings die Website nicht erreichbar.