Kinder, wie die Zeit vergeht.
Seit nunmehr einem Jahr halten uns die Schlagzeilen und das Coronavirus in Atem. Ein Ende ist derzeit nicht absehbar.
Und egal welcher Auffassung man hierzu ist; die Belastungen der Wirtschaft sind teils erheblich.
Zur Linderung der gröbsten unternehmerischen Not hat die Bundesregierung eilends staatliche Hilfsprogramme ausgerufen.
Einen Überblick der Hilfsprogramme finden Sie hier.
Grundsätzlich brauchen Unternehmer die erhaltenen Billigkeitsleitungen nicht zurückzuzahlen. Da die Wirtschaftshilfen häufig nach Prognosewerten zum Zeitpunkt des Antrages gewährt wurden, ist regelmäßig eine Schlussabrechnung nach den tatsächliche erzielten Werten vorzunehmen. Eine mögliche Überkompensation ist alsdann zurückzuzahlen.
Für das erste Hilfsprogramm (Corona-Soforthilfe) ist die im Antrag verankerte Frist zur Rückzahlung bereits verstrichen. Nach Auskunft der N-Bank (Niedersachsen) soll jedoch aktuell von Rückzahlungen abgesehen werden, bis sich Bund und Länder über ein einheitliches Verfahren abgestimmt haben.