In Niedersachsen entfallen ab August 2018 die Gebühren für die Kindertagesstätten.
Einige Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern die Kita-Gebühren erstattet. Dieses ist im Rahmen der Lohnabrechnung sogar steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Entscheidende Voraussetzung hierfür ist jedoch stets, dass dem Mitarbeiter auch tatsächlich Kosten für die Kinderbetreuung entstanden und die gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen sind.
Durch den Wegfall der Kita-Gebühren entstehen keine Kosten mehr. Die Grundvoraussetzung zur Gewährung des steuerfreien Zuschusses entfällt somit!
Viele Arbeitnehmer werden also im August beim Blick auf ihre Lohnabrechnung feststellen, dass der Auszahlungsbetrag gegenüber dem Vormonat geringer ausfällt. – Im Gegenzug spart der Arbeitnehmer allerdings auch die Ausgaben für die Kita-Gebühren.
Um eventuelle Missverständnisse im Vorfeld auszuräumen, wird der umsichtige Arbeitgeber vor Erstellung der Lohnabrechnung August das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern suchen.