Das günstige Zinsniveau führt derzeit zu günstigen Krediten.
Es war scheinbar nie günstiger in eine Baufinanzierung einzusteigen. Das führt allerorten zu einem nachhaltigen Bauboom im Land. Der Bauboom ist so stark, dass die Flächen knapp werden auf den die Häuser errichtet werden können.
Dieser Umstand wiederum weckt Begehrlichkeiten bei den Gemeinden. Überall werden vermehrt neue Baugebiete ausgeschrieben. Aus vergleichsweise wertlosen Wiesen wird kostbares Bauland.
Was für die Verkäufer zunächst wie ein Lottogewinn wirkt, kann sich aber zu einem Bumerang mit erschreckenden steuerlichen Folgen entwickeln!
Viele Verkäufer wiegen sich in (falscher) Sicherheit, da sich das Land ja bereits seit Jahrzehnten in Familienbesitz befindet. Eine Veräußerung scheint selbstverständlich möglich, ohne dass ein Spekulationsgewinn der Besteuerung zu unterwerfen ist, da die Behaltefrist von zehn Jahren in jedem Fall erfüllt ist.
Unter dem Aspekt, dass zwischen dem günstigen Ankauf als Grünland und dem Verkauf als teures Bauland ein erheblicher Wertzuwachs realisiert wird, tritt jetzt das Finanzamt auf den Plan und wird die Prüfung aufnehmen, ob es sich bei der Wiese nicht vielleicht um landwirtschaftliches Betriebsvermögen handelt. Dies kann immer dann zutreffen, wenn das Grundstück aus einem landwirtschaftlichen Vermögen übertragen wurde und der heutige Verkäufer in der Rechtsnachfolgerlinie des Landwirts steht.
Ggf. haftet dem zu veräußernden Grundstück noch das landwirtschaftliche Betriebsvermögen an. Für Betriebsvermögen besteht weder die Möglichkeit einer steuerfreie Veräußerung noch einer streuerfreien Entnahme. Die Folge wäre eine volle steuerliche Berücksichtigung des erzielten Gewinns!