Am Freitag den 27.03.2020 hat das Bundesförderprogramm „Soforthilfe für kleine Unternehmen“ erwartungsgemäß den Bundesrat passiert. Nunmehr steht also die zweite Stufe des Rettungsschirms als Sofortmaßnahme bereit.
Hiernach sind weiterhin Zielgruppe, wie zuvor schon bei den Ländermaßnahmen, Kleinstunternehmen und Soloselbständigen, die aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Herausfordernd ist, dass es beim Vergleich der Landesförderung und der Bundesförderung unterschiedliche Fördergruppen gibt. Während auf der Landesebene in Niedersachsen drei Fördergruppen gibt (0 bis 9 Beschäftigte, 10 bis 49 Beschäftigte, 50 bis 249 Beschäftigte), sind bei der Bundesförderung nur zwei Fördergruppen vorgesehen. Die Bundeszuschüsse in Höhe von 9.000 EUR für Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten und 15.000 EUR für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten sollen ebenfalls bei der NBank beantragt werden können.
Die Anträge können gestellt werden, sobald Klarheit über die eigentlichen Antragsmodalitäten besteht.
Die Bundesförderung ist eine Leistung die zusätzlich zu der Landesförderung gewährt wird. Bereits gestellte Anträge auf die Gewährung der Landesförderung sollten auf keinen Fall zurückgenommen werden
Es wird erwartet, dass die Antragstellung noch in der laufenden Woche (14. KW) möglich sein wird.