Corona – Fristverlängerung Überbrückungshilfe

Es sollte schnell gehen. Der Zeitplan zur Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe für wirtschaftlich notleidende Unternehmen war sehr eng gesteckt.

Die für das Antragsverfahren erforderlichen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer konnten sich ab dem 8. Juli als berechtigter Berufsträger registrieren lassen. Und schon am 31.08.2020 endete die Antragsfrist mit ausschließender Wirkung.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sich bereits das Registrierungsverfahren bisweilen über zwei Wochen hinziehen kann. Die Antragstellung selbst erfordert erhebliche Bearbeitungszeiten.  Diese und weitere Aspekte sollen nicht zu Lasten der antragstellenden Unternehmen und den ausführenden Kanzleien gehen.

Aus diesem Grund wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Beschluss gefasst, die Frist zur Abgabe des Antrages auf Corona-Überbrückungsgeld bis zum 30.09.2020 zu verlängern!