Bei den Hilfsmaßnahmen gegen wirtschaftliche Bedrängnis als Folge der Corona-Krise sind die grundsätzlich nicht rückzahlbaren Zuschüsse in das Zentrum der Aufmerksamkeit geraten.
Hierbei besteht in Niedersachsen die Möglichkeit in den Genuss einer doppelten Bezuschussung zu kommen.
Auf Landesebene wird hierbei von der NBank ein Zuschuss gewährt.
Parallel kann im begründeteten Bedarfsfall zusätzlich der Bundeszuschuss angefordert werden.
Die einzelnen Modalitäten sind bei Erstellung dieses Beitrages noch nicht veröffentlicht.