COVID 19 – Finanzierung in der Krise

Aus den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ergeben sich auch bei den Unternehmen nachhaltige wirtschaftliche Einschnitte.

Um den Schaden gering zu halten, werden zunächst bereits bestehende Maßnahmen ergriffen und insbesondere deren Zugangsvoraussetzungen erleichtert.

Zur Erhaltung der Unternehmensliquidität hat uns heute folgende Email des Bundesministeriums für Wirtschaft erreicht:

Unser Land steht vor Herausforderungen, die in der jüngeren Geschichte beispiellos sind. Viele Menschen in unterschiedlichen Berufen und Branchen stehen vor einer existenziellen Krise. Bundesminister Peter Altmaier und sein Wirtschaftsministerium arbeiten mit Hochdruck daran, die Auswirkungen der Pandemie auf unsere Volkswirtschaft so gering wie möglich zu halten. Im Vordergrund stehen dabei schnelle und unbürokratische Hilfen für betroffene Beschäftigte und Unternehmen.

Wir verstehen Ihre Sorgen und möchten Ihnen gerne aufzeigen, welche Maßnahmen und Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland zu unterstützen.

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe bereits etablierte Förderinstrumente zur Verfügung.
Allgemeine Informationen finden Sie auf einer eigens für Betroffene der Corona-Krise eingerichteten Internetseite unseres Hauses (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html) oder auf der Sonderseite der Homepage der KfW (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html).

Folgende Programme können Unternehmen bei Liquiditätsengpässen helfen und damit Arbeitsplätze schützen:
A. Für Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:
• ERP-Gründerkredit – Startgeld (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067))
• ERP-Gründerkredit – Universell (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/)

B. Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
• KfW-Unternehmerkredit (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/)

Die Antragsstellung der Kredithilfen erfolgt über die Finanzierungspartner. Dies kann Ihre Hausbank sein – aber auch eine andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Direktbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzvermittler. Diese überprüfen den Antrag und leiten diesen dann an die KfW weiter. Für Freiberufler und Selbständige gelten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen. Anträge können bereits ab sofort über den üblichen Weg der Finanzierungspartner eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Kredithilfen gibt es auf den Webseiten der KfW, Ihres Landesförderinstituts und bei allen Banken, Sparkassen und sonstigen Finanzierungspartnern.

Die erste Phase des Hilfspakets steht bereits ab sofort zur Verfügung. (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html, https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_573376.html .

Ferner bieten die Bürgschaftsbanken und Landesbürgschaftsprogramme Ausfallbürgschaften an. Die Programme sind grundsätzlich branchenoffen und stehen insbesondere auch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung. Auch Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige können Unterstützung erhalten.

Für wirtschaftlich gesunde Unternehmen können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Auch die Länder haben verschiedene Programme zur Unterstützung von Unternehmen.

Die Liquidität von Unternehmen wird auch durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Sprechen Sie dazu Ihr Finanzamt an. Anträge auf Stundung sind formlos schriftlich an das Finanzamt zu richten und entsprechend zu begründen.

Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld greifen. Es kann auf Antrag durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeld vorliegen, prüft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden (https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld).

Individuelle Fragen von Unternehmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Coronavirus-Hotline des BMWi unter der Nummer: 030 18615 1515 (montags – freitags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Wir erhalten momentan jedoch sehr viele Anrufe. Wir bitten daher um Verständnis und Geduld, wenn eine telefonische Kontaktaufnahme nicht sofort möglich ist und bitten Sie daher gleichzeitig eindringlich vor einem Anruf zunächst die Ihnen mit dieser E-Mail an die Hand gegeben Informationen zu sichten und sich eigenständig entsprechend zu informieren.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zudem Regelungen schaffen, dass Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten nicht innerhalb kurzer Frist Insolvenz anmelden müssen, sondern diese Frist deutlich ausgeweitet wird. Das gibt Unternehmen die notwendige Zeit, die Krise zu bewältigen.

Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG) auf Antrag eine Entschädigung, wenn sie einem Tätigkeitsverbot (§§ 31, 42 IfSG) oder einer Quarantäne (§ 30 IfSG) unterliegen oder unterworfen wurden. Entschädigungsberechtigt nach § 56 IfSG sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krankheitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder zur angeordneten Quarantäne und ein Verdienstausfall. Wer Ihr Ansprechpartner für die Beantragung der Entschädigung ist, erfragen Sie bitte bei Ihrer Landesregierung.

Wir alle müssen unser Verhalten dem weiteren Verlauf der Coronavirus-Ausbreitung zu jeder Zeit anpassen, das gilt auch für unsere staatlichen Maßnahmen und Unterstützungsprogramme. Entscheidend dabei ist, dass wir schnell und bürokratisch helfen wollen.
So berät die Bundesregierung derzeit, wie besondere Härten abgefedert werden können, z.B. wenn es darum geht, dass Selbstständige ihre Mietkosten nicht mehr bezahlen können oder Eltern wegen der Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen und deshalb Verdienstausfälle haben.

Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir derzeit ausschließlich über die bereits aufgelegten Instrumente informieren können, was jedoch nicht ausschließt, dass weitere Förder- und Hilfsinstrumente beschlossen oder bestehende flexibilisiert werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich in den nächsten Tagen über unsere Website https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html, die Webseiten der jeweiligen Landesregierung und des für Ihren Standort zuständigen Landesförderinstituts kontinuierlich auf dem Laufenden zu halten.

Weitere eventuell für Sie interessante Hinweise für Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen:

Das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) informiert über gesundheitliche Aspekte zu Corona (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über arbeitsrechtliche Auswirkungen von Corona (https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html).

Informationen zu Quarantäne, Reisebeschränkungen, Grenzkontrollen und der Absage von Veranstaltungen bietet das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html).

Wir erhalten aktuell sehr viele Anfragen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir in der aktuellen Lage nicht jedes Schreiben individuell und im Detail beantworten können. Wir hoffen, wir konnten Sie dennoch auf diesem Weg in der für uns alle schwierigen Zeit unterstützen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog