Im Frühjahr 2020 haben die ersten Lockdown-Maßnahmen die Wirtschaft teils hart getroffen. Daraufhin hat die Bundesregierung als Erste-Hilfe-Paket für betroffene Unternehmen Soforthilfen aufgelegt.
Die Soforthilfen wurden in der Regel unbürokratisch und großzügig ausgezahlt.
Bereits im Antrag war der Hinweis enthalten, dass die Angaben zum Erhalt der Soforthilfen zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden und ggf. hiernach festgestellte Überkompensationen rückzahlbar sind.
Während in anderen Bundesländern die Überprüfung der Soforthilfen bereits im vollen Gange ist, hat nunmehr auch in Niedersachsen die NBank die Überprüfung der Fördervoraussetzungen aufgenommen.
Aktuell werden alle Empfänger von Soforthilfen angeschrieben und auf die Verpflichtung zur Rückmeldung hingewiesen. Gleichzeitig wurde ein Excel-Tool veröffentlich, das als Ermittlungshilfe dienen soll.
Hierbei ist der Zeitplan äußerst ambitioniert:
- Die Rückmeldung an die NBank hat bis zum 17.12.2021 zu erfolgen.
- Eine eventuelle Rückzahlung hat bis zum 28.02.2022 zu erfolgen.
Den Hinweis der NBank finden Sie hier. Auf dieser Seite lässt sich auch das Berechnungstool herunterladen.