Corona – Förderung? Nichts für schwache Nerven!

Am Anfang steht bei bedürftigen Klein- und Kleinstunternehmen sowie Soloselbständigen die Förderung durch das Bundesland. Die Bundesländer werden dabei von ihren jeweiligen Investitions- und Förderbanken als ausführende Organe unterstützt. Insbesondere dann, wenn Anträge online gestellt werden sollen, ist oftmals Geduld gefragt.

Als Herausforderung für unseren Berufsstand hat dabei jedes Bundesland eigene Fördervoraussetzungen den Anträgen zu Grunde gelegt. Ob es dabei um die Einordnung in Fördergruppen geht, Anträge ausschließlich online gestellt werden können oder handschriftlich unterschrieben sein müssen, jeder kocht mehr oder weniger erfolgreich sein eigenes Süppchen.

Aktuell wird aber die Spannung noch erhöht, wenn Bundesländer, wie jetzt Niedersachsen, mitten im Verfahren sein Spielregeln ändert! Die bisherige Richtline war in Niedersachsen vor der Bundesförderung verabschiedet worden und nach dem zu dem Zeitpunkt bestehende Regierungsentwurf recht stringent gehalten. Die jetzigen Änderungen sollen eine bürokratische Vereinfachung beinhalten und stellen eine weitestgehende Anpassung an die Bundesregelungen dar.

Anzahl der

Beschäftigten

Mögliche Förderung

bisher

Mögliche Förderungen

neu

Bis 5

3.000 €

5.000 €

Bis 10

5.000 €

15.000 €

Bis 30

10.000 €

20.000 €

Bis 49

20.000 €

25.000 €

Bereit gestellte Anträge werden durch die NBank nachdotiert, so dass es zu keiner Schlechterstellung kommt. Hierzu wird die NBank mit den Antragstellern Kontakt aufnehmen.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nicht Bestandteil der Förderung ist. Zur Deckung der Lebenshaltungskosten besteht auch für Unternehmer die Möglichkeit ergänzend die Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II zu beantragen.