Um der infolge der Corona-Pandemie notleidenden Wirtschaft neuen Anschub zu geben, hat die Bundesregierung ein neues milliardenschweres Hilfspaket geschnürt.
Zentraler Programmpunkt ist eine begrenzte Absenkung der Umsatzsteuer. In der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 soll die Umsatzsteuer für sechs Monate jeweils von 19% auf 16% sowie von 7% auf 5% gesenkt werden.
So dankenswert diese Maßnahme ist, so ist dieses Vorhaben im rechten Lichte zu betrachten:
- Die Änderungen des Umsatzsteuersatzes in der Vergangenheit haben einen erheblichen organisatorischen Aufwand nach sich gezogen. Dieser Aufwand steht nun in einem Jahr zweimal ins Haus.
- Da der Einsatz von EDV bei der Erstellung von Rechnungen und Quittungen einen recht hohen Verbreitungsgrad erlangt hat, sind die Softwareentwickler und die Kassenaufsteller jetzt gefordert die betroffenen Systeme schnellstens anzupassen.
- Rechtlich werden sich Abgrenzungsprobleme ergeben. Schwierig sind hierbei Leistungen zu bewerten, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden und schlecht unterteilbar sind (z.B. Bau- /Projektbeginn im Mai, Fertigstellung im Oktober)
Es gibt auch praktische Probleme: Wem kommen die Entlastung zugute?
- Werden die Verbraucherpreise gesenkt, könnte sich die Konsumlaune verbessern.
- Bleiben die Preise unverändert, erhöht der Unternehmer seinen Ertrag.
Es bleibt zu hoffen, dass die geplanten Massnahmen ihre Wirkung nicht verfehlen. Dennoch sehen sich mit der Absenkung der Umsatzsteuer die Unternehmen einer weiteren Herausforderung gegenüber.